Sie müssen JavaScript aktivieren, um diese Website besuchen zu können.
Wohnhaus mit Holz-Aluminium-Fenstern von PaX

Ihr Weg zur Förderung für Fenster und Haustüren

Von der kompetenten Beratung bis zur erfolgreichen Auszahlung Ihrer Förderung: wir begleiten Ihr Bauprojekt von A wie "Antragsstellung" bis Z wie "Zuschussbewilligung".

Förderung für Fenster und Haustüren

Keine Frage: Eine neue Haustür sowie Fenster kosten viel Geld. Aber: Durch einen Austausch sparen Sie auch viel Geld – und das jeden Tag. Erfahren Sie hier, warum sich eine Investition in die eigenen vier Wände jetzt doppelt lohnt und welche Schritte Sie zur erfolgreichen Förderung beachten müssen. Nutzen Sie den Fördergeldservice des VFF (Verband Fenster + Fassade) für eine schnelle Abwicklung und Förderauszahlung.

Für jedes Sanierungsvorhaben die passende Förderung

Lesen Sie mehr über die passende Förderung für Ihr Sanierungsvorhaben. 

Förderung BAFA BEG EM

BAFA BEG EM

Bauherren erhalten vom BAFA einen Zuschuss von bis zu 15 % der förderfähigen Ausgaben. Einen Extra-Bonus über zusätzliche 5 % gibt es in Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan.
Steuern

Steuervorteil nach EStG §35c

Entscheiden sich Immobilienbesitzer für eine steuerliche Abschreibung nach EStG §35c, können förderfähige Ausgaben von bis zu 40.000 Euro über drei Jahre über die Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
Kredite

KfW Wohngebäude-Kredit 261

Profitieren Sie bei Ihrer Sanierung zum Effizienzhaus von zinsgünstigen Krediten. Dabei gilt: Je besser die Effizienz­haus-Stufe Ihrer Immo­bilie nach Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss.
Fenster-Montage

1. Kompetente Beratung zu Ihrem Fenster- oder Haustürenkauf

Mit dem Antrag auf Förderung müssen Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit uns als Fachhändler schließen. Wir beraten Sie gerne umfassend zu Ihren neuen Fenstern oder Ihrer Haustür, ob bei uns im Betrieb oder bei Ihnen vor Ort. Die Produkte von PaX können die Anforderungen von KfW und BAFA im Bereich der sogenannten U-Werte, also dem ermittelten Wärmedurchgangskoeffizienten von Fenstern und Haustüren, für eine mögliche Förderung erfüllen. Die fachgerechte Montage Ihrer Fenster oder Haustür sind für uns selbstverständlich.

Förderung für Fenster und Haustür

2. Einfacher zur Förderung – mit dem VFF-Fördergeldservice

Für eine erfolgreiche Förderung müssen Sie einen Energieeffizienz-Experten, der Ihnen die „Bestätigung zum Antrag“ für die Bezuschussung beziehungsweise Finanzierung ausstellt, beauftragen. Doch diese Experten sind heißt begehrt und zeitlich sehr ausgelastet. Wir bieten Ihnen eine Abkürzung: Nutzen Sie den VFF-Fördergeldservice und kommen Sie so schneller an Ihre Förderung ganz ohne Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten!

Förderantrag stellen

3. Das übernimmt der VFF-Fördergeldservice für Sie

Der VFF-Fördergeldservice übernimmt die komplette Abwicklung für Sie:

1. Förderabwicklung für den Zuschuss als Einzelmaßnahme im Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude 

2. Prüfung der Fördervoraussetzungen anhand der eingereichten Unterlagen 

3. Antragstellung im BEG-Förderprogramm per Vollmacht 

4. Erstellung des erforderlichen BEG-Nachweises zur Mittelverwendung für die Auszahlung 

Saniertes Klinkergebäude mit Holz-Aluminium-Fenstern

4. Zuschuss erhalten

Nach erfolgreichem Abschluss der Bau- oder Sanierungsarbeiten reicht der VFF-Fördergeldservice für Sie die erforderlichen BEG-Nachweise für die Auszahlung Ihrer Förderung ein. Nach deren Prüfung wird Ihnen schließlich der Investitionszuschuss gutgeschrieben. So macht Investieren Spaß!

Gute Gründe für neue Fenster

Haben Sie das gewusst? Wenn Ihre Fenster vor dem Jahr 1995 gebaut wurden, entsprechen sie grundsätzlich nicht den Richtlinien der aktuellen Energieeinsparverordnung. Oftmals sind alte Fenster und Haustüren mit schlechter Isolierung und Einfachverglasung verbaut und erfordern einen hohen Energiebedarf. Das belastet nicht nur unsere Umwelt, sondern auch den Geldbeutel von Mietern und Hauseigentümern angesichts steigender Energiekosten. Genug gute Gründe also für einen Austausch. Das sehen Bund und Länder genauso und fördern das energetische Sanieren mit Zuschüssen (BAFA) und Krediten (KfW).

Schlag den Energiepreis. PaX-Aktion 2023.

Beratung zu Ihren förderfähigen Fenstern oder Haustür gewünscht?

Rufen Sie uns gleich an und vereinbaren einen unverbindlichen Beratungstermin.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet der VFF-Fördergeldservice und wie wird er abgerechnet?

Sie als Immobilienbesitzer und Auftraggeber zahlen für den VFF-Fördergeldservice pauschal 349 Euro pro Projekt inkl. MwSt. Dieser Betrag wird vom VFF bzw. dem Dienstleister febis Service GmbH direkt mit Ihnen abgerechnet. Der Dienstleistungsvertrag entsteht also zwischen Ihnen als Auftraggeber und der febis Service GmbH. 

Wie kann man den VFF-Fördergeldservice beauftragen?

Für die Beauftragung des VFF-Fördergeldservice muss das im Bereich Download verfügbare Formular ausgefüllt werden. Die letzten beiden Seiten des Formulars ergänzen wir als beauftragter Fachbetrieb für Sie. Als PaX-Fachhändler bieten wir Ihnen die Möglichkeit den Fördermittelservice zum Vorteilspreis von 349 Euro inkl. MwSt zu nutzen.

Was tun, wenn die Kosten höher als im Förderantrag angegeben ausfallen?

Eine Änderung des Förderantrags oder eine nachträgliche Antragstellung sind grundsätzlich nicht möglich. Unser Tipp: Planen Sie einfach schon bei der Antragstellung eine mögliche Kostenerhöhung mit ein. Als Richtwert für eine eventuelle Erhöhung kalkulieren Sie ca. 20 % der Kosten entsprechend unseres Angebots ein. Damit erst gar nicht so weit kommen muss, ist es uns ein großes Anliegen Sie umfassend und transparent zu beraten.

Antragsformular für VFF-Fördergeldservice Fenster

Der VFF-Fördergeldservice übernimmt die komplette Abwicklung für den Zuschuss als Einzelmaßnahme im Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude.

Markus Breitwieser
📍
Beunegasse 4
64380 Rossdorf
📞︎
+49 (6154) 9772
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
Montag: 07:30–12:00 Uhr, 13:00–17:00 Uhr
Dienstag: 07:30–12:00 Uhr, 13:00–17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30–12:00 Uhr, 13:00–17:00 Uhr
Donnerstag: 07:30–12:00 Uhr, 13:00–17:00 Uhr
Freitag: 07:30–12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Markus Breitwieser © 2024